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Fütterungsverbot

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Die Teilrevision des Kantonalen Jagdgesetzes (KJG) ist per 01.05.2017 in Kraft getreten. Neu wurde u.a. ein generelles Fütterungsverbot von Schalenwild erlassen:

Art. 29a (neu)
Verbot der Wildfütterung

1. Schalenwild
1 Schalenwildfütterungen sind verboten. Ausnahmen gelten für Tristen im Rahmen der Hegekonzepte des zuständigen Amts.
2 In ausserordentlichen Situationen für das Wild entscheidet das zuständige Departement über die Anordnung von Notmassnahmen.

Mit diesem Verbot soll nicht nur die Einschleppung von Tuberkulose im Grenzgebiet zu Österreich verhindert werden, sondern auch die Ansteckungsgefahr bei Wildansammlungen an Futterstellen und der damit verbundene soziale Stress. Ebenso wird mit einem Fütterungsverbot nicht in die natürliche Überwinterungsstrategie der Windtiere eingegriffen.

 

In aussergewöhnlichen Situationen, sprich besonders langen, schneereichen Wintern, erlaubt das kantonale Jagdgesetz dem zuständigen Departement, Notmassnahmen für das Wild anzuorden. Beurteilt wird die Lage jeweils durch die im jeweiligen Gebiet zuständigen Wildhüter, Förster und Hegeleute zusammen mit den zuständingen Ämtern. Als solche Massnahmen werden u.a. die Beruhigung des Lebensraumes (Wildruhezonen), das Fällen von Prossholz oder das Anbieten von Heu definiert.

 

Zuletzt wurden solche Notmassnahmen im Winter 2018/2019 durchgeführt. Aufgrund des vorangegangenen niederschlagsarmen Sommers/Herbstes 2018 sowie aussergewöhnlich intensiven und langanhaltenden Schneefällen bis ins Frühjahr 2019 wurden u.a. im Schanfigg sog. "Lenkfütterungen" durchgeführt. Das Wild wurde hierbei nicht den ganzen Winter über gefüttert. Mit der Fütterung von Heu in den Wintereinständen will man verhindern, dass sich v.a. die Hirsche in den bereits z.T. schneefreien Siedlungsgebieten aufhalten, mit Nutztieren in Kontakt kommen und vermehrt Strassen überqueren müssen. Besonders in der Region Langwies kam es vermehrt zu Wildunfällen mit der Bahn oder Autos, da das Wild auf der Suche nach Futter regelmässig die Strassen und Gleise überqueren muss. Zusammen mit weiteren Sektionen der Region konnten so mehrere kleinere Futterstellen weit abseits von Strassen und Schutzwald errichtet werden. Mit diesen Massnahmen konnte man so die aktuelle Situation beruhigen und das Wild in geeignete Einstandsgebiete lenken.

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