Für eine intakte Natur
Die Jägersektionen sind fast das ganze Jahr über hegerisch im Einsatz. So leisteten die Bündner Jägerinnen und Jäger auch im letzten Jahr über 30'000 Hegestunden, haben über 280 Wildruhezonen ausgeschieden und über 500 Rehkitze vor dem Mähtod gerettet. Die Hege ist nur eine von vielen wichtigen Aufgaben eines Jägers, weshalb bereits angehende Jägerinnen und Jäger im Laufe ihrer 1.5-jährigen Ausbildung mind. 50 Hegestunden bei einer Sektion im Kanton leisten müssen. Mit der Hege werden wichtige Lebensräume für heimische Wild-, Vogel- und Amphibienarten gesichert, beruhigt und unterhalten (Biotophege). Unter Hegemassnahmen versteht man insbesondere die Pflege von Waldrändern, Hecken, Brut- und Äsungsgehölzen. Dies soll eine optimale Entwicklung und Verbreitung von Fauna und Flora ermöglichen.
Waldrand- und Heckenpflege
Die ersten regulären Hegetage im Jahr finden bereits Anfang Februar statt. In den festgelegten Gebieten werden gebietsfremde, invasive Pflanzenarten (Neophyten) wie z.B. der Sommerflieder oder das Beifussblättrige Traubenkraut (Ambrosia) ausgerissen und fachgerecht entsorgt. Waldränder und Hecken werden „gepflegt“, wobei sie von wuchernden Schling- und Rankpflanzen befreit und zurückgeschnitten werden. Erst wenn wieder mehr Licht zum Waldboden vordringt, haben Pflanzensamen eine Chance zu keimen; die Artenvielfalt und das Nahrungsangebot für Wildtiere steigt. Die geschnittenen Äste werden zu mehreren Haufen zusammengetragen. Diese dienen Kleintieren wie dem Igel, Hasen oder Marder aber auch verschiedenstens Amphibienarten als Unterschlupf. Wichtige Hecken werden ca. alle drei Jahre gepflegt, damit die Verwucherung nicht zu stark überhand nimmt und sich der Wald stetig verjüngen kann.
Einsammeln der Strassenverblendungen und Wildruhezonentafeln
Ab Mitte April werden die im Herbst aufgestellten Strassen-verblendungen und Wildruhezonentafeln wieder eingesammelt.
Sektionshegetag
Der Sektionshegetag findet jeweils im April/Mai statt und ist DER jährliche Hegeanlass der Sektion Chur. Erfahrungsgemäss nehmen daran bis zu 30 Jäger/-innen (und Kandidaten) teil. In Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung der Stadt Chur werden Waldrand und Hecken gepflegt, Wildschutzzäune errichtet oder abgebrochen, Eiben gepflanzt oder Einzelschütze (z.B. Weisstannen) errichtet. Nebst der hegerischen Tätigkeit ist der Sektionshegetag ein sozialer Anlass zum gemütlichen Beisammensein und Austausch.
Ende April werden alle Landwirte, welche auf Churer Gemeindegebiet Boden bewirtschaften/mähen, durch den Hegeobmann der Sektion angeschrieben und auf die jährliche "Rehkitzrettung" aufmerksam gemacht. Die Zusammenarbeit mit den Landwirten funktioniert grundsätzlich sehr gut. Der Hegeobmann wird 1-2 Tage vor dem Mähen einer Wiese informiert, so dass am Abend zuvor Lampen auf der Wiese aufgestellt werden können ("verblenden"). Die Rehgeiss wird aufgrund der Störung ihre Kitze in der Nacht aus der Wiese holen, bevor sie Opfer der Mähmaschine werden. Seit 2019 sind zudem Wärmebilddrohnen im Einsatz, mit welchen ausgebildete Mitglieder der Jägersektionen die betroffenen Wiesen frühmorgens abfliegen und Rehkitze aus der Wiese holen können.
Mähen von brachliegenden Wiesen
Brachliegende Wiesen werden je nach Höhenlage ab Mai geräumt und von Steinen, Ästen und Laub befreit und gemäht. Durch das Mähen dieser (Mager)-wiesen, welche weder vom Vieh abgefressen noch landwirtschaftlich genutzt werden, wird das Einwalden und Verwachsen dieser besonders im Winter für das Wild wertvollen Äsungsflächen verhindert. Der tendenziellen Zunahme des Waldanteils wird mit dieser Hegearbeit entgegen gewirkt.
Aufstellen der Strassenverblendungen und Wildruhezonentafeln
Alleine in Graubünden kommt es jährlich in den Monaten Oktober - März zu über 800 Verkehrsunfällen mit Wildtieren, davon grösstenteils mit Hirschen und Rehen. Im Spätherbst, insbesondere kurz vor der Zeitumstellung, werden daher durch die Sektionen an den jeweils stark befahrenen Hauptstrassen in Wiesen- und Waldesnähe mobile Wildwarnanlagen aufgestellt. Dank dieser Anlagen konnte die Zahl der Wildunfälle im letzten Jahr um gut 30 % gesenkt werden.
Die elektronischen Wildwarnanlagen sind mit Passiv-Infrarotsensoren ausgerüstet und erfassen durch die Messung von Temperaturunterschieden in ihrem Umfeld Tiere ab der Grösse eines Fuchses. Das Steuerungssignal auf der Strasse aktiviert daraufhin eine Leuchttafel, die den Autofahrer auffordert, die Geschwindigkeit zu drosseln.
Nebst diesen sind auch akustische Wildwarnanlagen im Einsatz, welche mithilfe der integrierten Lichtsensoren das Scheinwerferlicht der herannahneden Fahrzeuge erfassen. Dieses löst einen hochfrequenten Pfeifton aus, der das Wild in Strassennähe vertreiben soll.
Für das Wild wichtige Einstandsgebiete werden zudem den Winter über als Wildruhezonen ausgeschieden. Diese werden durch entsprechende Informationstafeln ("Wildruhezonentafeln") gekennzeichnet und Durchgangswege teils auch abgesperrt. Die Tafeln werden jeweils vor Beginn der Geltungszeit rund um die Wildruhezonen montiert. Die Zutrittsbeschränkung gilt i.d.R. vom 1. Januar - 15. April.
Wildtiere sind für den Nahrungsengpass im Winter grundsätzlich bestens gerüstet und haben verschiedene Überwinterungsstrategien entwickelt. So suchen Reh, Hirsch, Gams oder Steinbock störungsarme Wintereinstände auf, reduzieren ihre Aktivitäten und ihren Stoffwechsel, senken Körpertemperatur und Puls. Der Magen verkleinert sich, weniger Nahrung wird benötigt. Während dieser Zeit ist es für die Tiere überlebenswichtig, nicht durch Spaziergänger oder Wintersportler aufgeschreckt und gestört zu werden. Für eine Flucht müssten die Tiere den Stoffwechsel wieder hochfahren, was zu einem enormen Energieverbrauch und daher nicht selten zum Tod führen würde.
Notmassnahmen
Während der Winterzeit wird es für die Sektion etwas ruhiger. Einzig wenn Notmassnahmen wie etwa Notfütterungen erforderlich sind, werden hierfür in den festgelegten Gebieten Mitglieder aufgeboten.